Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)- Villa Emma Sellin

Sehr verehrter Gast,

die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen als Mieter und uns als Vermieter. Bitte beachten Sie, dass Sie diese AGB mit Ihrer Buchung anerkennen.

§1 Abschluss des Vertrages

  1. Der Vertrag gilt als verbindlich abgeschlossen, wenn die Ferienwohnung bestellt und zugesagt oder kurzfristig bereitgestellt wird.
  2. Die Buchung im Voraus kann mündlich oder schriftlich (auch per E-Mail oder Fax) erfolgen. Als vereinbart gilt, was auf der Reservierungsbestätigung festgehalten wurde. Diese wird, sofern zeitlich möglich, in schriftlicher Form (vorzugsweise per E-M ail) dem Gast zugesandt.
  3. Der buchende Gast haftet als Auftraggeber für alle Verpflichtungen aus diesem Vertrag gesamtschuldnerisch.

§2 Leistungen, Preise, Bezahlung

  1. Der Vermieter verpflichtet sich, die vom Gast gebuchte Ferienwohnung bereitzuhalten, und die vereinbarte Leistung zu erbringen.

  2. Die vereinbarten Preise schließen alle Verbrauchsabhängigen Nebenkosten (Wasser, Heizung und Strom) ein.

  3. Die vereinbarte Anzahlung von 30 % ist bei Vertragsabschluss fällig. Erfolgt die Gutschrift auf dem Konto des Vermieters nicht innerhalb von 7 Tagen nach Versand der Reservierungsbestätigung, ist der Vermieter berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.

  4. Sofern zwischen den Vertragspartnern keine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, erfolgt die Zahlung des Restbetrags (bei kurzfristiger Anmietung des Gesamtbetrags) per Überweisung bis 21 Tage vor Anreise. Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf Bezug des Objektes und die vertraglichen Leistungen.

  5. Zusammen mit der Restzahlung ist die Zahlung einer Kaution in Höhe von 300,00 € pro Villenhälfte fällig, welche nach Abreise und Nichtbeanstandung umgehend auf Ihr angegebenes Konto überwiesen wird.

§3 Anreise/Abreise

  1. Sofern zwischen den Vertragspartnern keine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde, steht das Ferienhaus dem Gast am vereinbarten Anreisetag ab 16.00 Uhr zur Verfügung. Das Ferienhaus muss bis spätestens 18.00 Uhr oder nach Absprache bezogen werden.

  2. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Bereitstellung des reservierten Ferienhauses ausnahmsweise nicht um 16.00 Uhr erfolgt.

  3. Die Belegung der Wohnung kann nur durch die angemeldeten Personen erfolgen. Bei Ankunft wird ggf. um Vorlage des Personalausweises gebeten.

  4. Am vereinbarten Abreisetag muss die Rückgabe des Ferienhauses bis spätestens 10:00 Uhr in einem besenreinen Zustand erfolgen. Dabei hat der Mieter noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen: Ausräumen des Kühlschranks, Spülen des Geschirrs, Leeren der Mülleimer und den Kamin reinigen.

  5. Bei nicht ordnungsgemäßer Reinigung des Mieters, sind wir berechtigt die entstehenden Kosten für den Mehraufwand zu berechnen.

 

§4 Rücktritt des Gastes (Abbestellung/Stornierung)

  1. Jeglicher Rücktritt muss in schriftlicher Form erfolgen.

  2. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter.

  3. Bei einem Rücktritt bis zum 61. Tag vor Anreise: 50,00 €.

Bei einem Rücktritt von 60.-35. Tag vor Anreise 50 % des Gesamtpreises.

Bei einem Rücktritt vom 34. Tag bis zum Tag der Anreise 80 % des Gesamtpreises.

Bei Nichtanreise bzw. Stornierung nach Reisebeginn wird die vollständige Rechnungssumme fällig bzw. kann nicht zurückerstattet werden.

§5 Rücktritt des Vermieters

  1. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung nicht innerhalb der in §2 c. genannten Frist geleistet, so ist der Vermieter zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

  2. Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlichen gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:

    1. höhere Gewalt oder vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen.

    2. Zimmer unter irreführenden oder falschen Angaben wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder Zwecks, gebucht werden.
    3. Der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung, Kaution) nicht fristgemäß leistet.
    4. Der Mieter sich ansonsten in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist.
  3. Der Vermieter hat den Gast von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen, sollten sich oben genannte Tatsachen anbahnen.
  4. Bei berechtigtem Rücktritt des Vermieters entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz.

§6 Haftung

  1. Der Vermieter haftet für die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen.

  2. Weißt die gemietete Ferienwohnung einen Mangel auf, der über eine bloße Unannehmlichkeit hinausgeht, hat der Gast dem Vermieter oder dessen Beauftragten den Mangel unverzüglich anzuzeigen. Bei Kenntnis wird der Vermieter daraufhin bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Mieter ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

  3. Für eingebrachte Sachen einschließlich PKW haftet der Vermieter nicht.

  4. Der Mieter ist verpflichtet, einen von ihm verursachten Schaden bei Kenntnisnahme unverzüglich dem Vermieter oder dessen Beauftragten zu melden und diesen so gering wie möglich zu halten.
  5. Für einen durch eigenes Verschulden entstandenen Schaden haftet der Kunde zu 100 %.
  6. Eltern sind dazu verpflichtet, Ihrer Sorgfaltspflicht gegenüber Ihren Kindern nachzugehen, ansonsten besteht keinerlei Haftungsanspruch an den Vermieter.
  7. Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen oder ähnlichem auf dem Grundstück ist nicht erlaubt. Sie verpflichten sich, zugleich für Ihre Mitreisenden, dass Objekt pfleglich zu behandeln.
  8. Ansprüche und Beanstandungen wegen nicht vertragsgemäßer Leistungen sind unverzüglich, noch während des Aufenthaltes gegenüber dem Vermieter schriftlich anzuzeigen.
  9. Der Vermieter weist den Mieter daraufhin, dass es sich bei den Mietobjekten um ausschließlich Nichtraucher-Häuser handelt. Bei Zuwiderhandlung wird eine Reinigungsgebühr von 100,00 € erhoben.

§7 Haustiere

  1. Ein Haustier darf nur nach vorheriger Absprache mitgebracht werden. Dieses muss in der Reservierung angezeigt werden. Für jede durch die eingebrachten Haustiere verursachten Schäden haftet ausschließlich der einbringende Gast.

  2. Die Erlaubnis des Aufenthaltes eines Haustiers kann widerrufen werden, wenn Unzuträglichkeiten eintreten.

§8 Kurtaxe

Kurtaxbeiträge sind im Reisepreis nicht enthalten! Für den Aufenthalt ist eine Kurtaxe lt. Satzung des Ostseebads Sellin zu entrichten.

§ 9 Gerichtsstand

Als Gerichtsstand wird das Amtsgericht Stendal vereinbart. Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform.